Gelockerte Lizenzbestimmungen und Kältetest

On 06.02.2012, in Apple, News, by TRENDINGS

Apple musste viel Kritik einstecken, nachdem sie iBooks 2 vorgestellt hatten. Es ging vor allem um die harten Lizenzbestimmungen. Sie untersagten den Autoren ihre Werke auch auf anderen Plattformen anbieten zu können. Zudem können zwar eigene Werke erstellt werden und man kann auch eBooks im ePub-Standard öffnen, jedoch kann man derzeit mit keinem gängigen ePub-Reader die elektronischen Bücher von iBooks Author öffnen.

Nun aber kontert Apple die harte Kritik der Autoren, da sie so ihre Werke nicht über die Apple-Plattform anbieten wollten. So heißt es in den neuen Lizenzbestimmungen, dass Apple das Verbot der Verbreitung von Werken, die bereits kostenlos mit Author erstellt wurden, sich nur auf den „.ibooks“-Dateityp bezieht. Nun also können die Autoren ihre Werke, auch auf weiteren Plattformen anbieten, ohne dass Apple da einen Riegel vorschiebt.

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Unterdessen wurde bei einem Kältetest der finnischen Zeitschrift „MikroPC“ bekannt, dass vor allem das iPhone 4 keine Kälte abhaben kann. Bereits bei – 5 Grad kam es zu Akku- und Simkartenproblemen. Bei – 10 Grad schaltete sich das Gerät sogar ganz ab. Zwar ist Kälte Gift für ein Smartphone, für das iPhone 4 demnach besonders. Auch Nokia mit seinem N9 hatte recht früh Probleme. Erst bei – 35 Grad hingegen, kam es zu Problemen beim Galaxy S II von Samsung. Als Tipp gilt, dass unterkühlte Handys nicht zu schnell aufgewärmt werden sollen. Körperwärme und das damit verbundene langsame Aufwärmen seien für die Geräte am Besten.

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