Ab dem 13.06.2014 gelten einige neue Regeln im Onlinehandel. Die Pläne der EU, die bereits seit einigen Jahren bekannt sind, sollen in der Nacht vom 12. auf den 13. Juni 2014 in Kraft treten und eine Übergangszeit ist nicht vorgesehen. Einige Neuerungen bieten Vorteile für alle, die gern online shoppen, auf der anderen Seite werden aber auch die Händler gestärkt. Die IHK München fasst auf ihrer Webpräsenz die wichtigsten Änderungen zusammen und erklärt vor allem die neuen Regeln zum Widerrufsrecht.

Der Widerruf muss begründet werden

Für die EU gelten ab Juni 2014 einheitliche Regeln in Bezug auf den Widerruf. Eine 14-tägige Frist wird für alle Mitgliedsstaaten gelten und es gibt eine einheitliche Musterwiderufserklärung. Spätestens mit der Lieferung der Ware muss ein Onlinehändler seinem Kunden diese Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Der Kunde muss dann einen Grund für den Widerruf des Vertrags angeben. Den Eingang einer Widerrufserklärung muss der Händler dem Kunden zeitnah bestätigen. Laut Haufe erwarten Experten vor allem in diesem Bereich Rechtsprobleme, da vermutlich nicht alle Händler rechtzeitig umstellen werden.

Der Verbraucher trägt die Kosten einer Rücksendung

Wenn ein Käufer einen Kaufvertrag widerruft, gilt ab Juni 2014 eine zweiwöchige Frist für beide Seiten. Dann muss die Rückgabe gewährter Leistungen abgeschlossen sein. Das Rückgaberecht, das bisher alternativ zum Widerrufsrecht eingeräumt wurde, entfällt ersatzlos. Der Händler darf von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und den Kaufpreis solange behalten, bis die Absendung der Ware nachgewiesen werden kann oder er sie erhalten hat. Die Rücksendung der Ware ist nicht mehr automatisch kostenlos, denn laut EU-Beschluss muss der Käufer nun die Kosten dafür tragen. Die 40-Euro-Klausel ist hinfällig. Natürlich können Händler die Übernahme der Kosten freiwillig zusichern. Im Falle eines Widerrufs sind sie allerdings nur zur Übernahme der Kosten für die Hinsendung der Ware verpflichtet, die Kosten für die Rücksendung trägt der Käufer.

Mehrere Zahlungsmöglichkeiten müssen angeboten werden

Nach dem neuen Gesetz muss ein Händler seinen Kunden eine Zahlungsmöglichkeit anbieten, die keinerlei zusätzliche Gebühren erfordert. Das alleinige Anbieten der Zahlung mit Kreditkarte ist damit nicht mehr erlaubt.

Die neue Checkboxenregelung

Wer online bestellt, erhält häufig während der Überprüfung der Bestellung Angebote über Zusatzleistungen. Die Haken in den Checkboxen bei einem Bestellvorgang dürfen nicht mehr automatisch gesetzt werden, damit der Kunde nicht unwillentlich eine zusätzliche Bestellung auslöst.

Foto: Romana Correale cc

 

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