Die US-Software Firma hat mit Google-Analytics ein Programm erschaffen, mit der Website-Betreiber Statistiken über ihre Besucher erstellen können. Dies nennt sich Tracking, was Google kostenfrei zur Verfügung stellt. Der Nutzen für Google ist, dass im Austausch dafür Daten der User an das Unternehmen übermittelt werden.
Dabei wird diese Art des Datenverkehrs in Deutschland versucht zu untersagen. Datenschützer verlangen von solchen Tracking-Diensten, dass keine vollständigen IP-Adressen ausgelesen werden sollen. Zwar ist Google etwas auf die Datenschützer zugegangen, doch so sagt Johannes Caspar, der Datenschutzbeauftragte aus Hamburg, „Was Google anbietet, reicht nicht“. Er sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass Google die Software nicht so eingestellt hat, dass nicht von allen Nutzern die IP-Adresse anonymisiert sind. Denn die geforderten Add-Ons wurden nicht für Nutzer von Opera und Safari zur Verfügung gestellt. Diese Browser nutzen ungefähr zehn Prozent der User in Deutschland.
User die den Internet Explorer, Firefox oder Chrome nutzen sind dafür auf der sicheren Seite.
Jedoch liegt die Verantwortlichkeit Analytics zu nutzen nicht bei Google, sondern den Website-Betreibern selbst. Würden die Behörden einen Verstoß gegen den Datenschutz feststellen, drohe ihnen ein Bußgeld. Ein Musterverfahren wird derzeit vorbereitet. Ob es allerdings wirklich dazu kommen wird, sei ebenfalls noch nicht sicher. Jedenfalls schließt Caspar einen Alleingang seiner Hamburger Behörde aus.