Im Wohnzimmer steht ein einladendes Big Sofa neben einem hochwertigen Holztisch, an der Wand hängt ein Flatscreen, die Küche ist voll ausgestattet und auch Bett und Schrank im Schlafzimmer sind vorhanden. Sogar Dekovasen und Bilder schmücken die Räume bereits bei der Besichtigung und alles kann und soll mit übernommen werden, wenn es zu einem Mietvertrag kommt und natürlich wartet im Eingangsbereich ein Concierge nur darauf Sonderwünsche der Mieter erfüllen zu dürfen. Das sogenannte Flatrate-Wohnen ist keine neue Idee, aber durch die Mietpreisbremse entscheiden sich immer mehr Vermieter ihren Wohnraum nur noch möbliert anzubieten, weil damit befristetet Verträge entstehen, die mehr Spielraum für Preisverhandlungen außerhalb des Mietspiegels lassen. Doch profitieren nur die Vermieter von dieser modernen Mietform?
Flexibilität wird immer wichtiger
Ein oder zwei Jahre in Paris leben und arbeiten und dann in New York ein paar berufliche Erfahrungen sammeln – so sieht der Plan vieler junger Studenten aus und auch Selbstständige, die viel im und über das Netz arbeiten, möchten mehr von der Welt sehen als das Reihenhaus gegenüber und immer die gleichen Kollegen oder Kunden. Flexibilität im Wohnbereich ist also durchaus gefragt und wer will sich für ein paar Monate oder ein Jahr irgendwo mit eigenen Möbeln ein Zuhause schaffen, das er sowieso bald wieder verlässt? Das Flatrate-Wohnen dient also Mietern und Vermietern, obwohl beide ganz unterschiedliche Ziele verfolgen. Kurzzeitmieter, die nicht im Hotel leben wollen und Vermieter mit gefragtem Wohnraum in den Großstädten kommt der Trend also gleichermaßen entgegen, doch es gibt auch eine Kehrseite der Medaille.
In den Städten entstehen immer mehr voll möblierte Wohneinheiten mit Concierge und die Frankfurter Rundschau wies schon vor Jahren deutlich auf die möglichen Folgen von Sondervereinbarungen außerhalb der üblichen Vertragsbedingungen zwischen Mieter und Vermieter hin. Die Mieter werden in Zukunft noch tiefer in die Tasche greifen müssen, denn beim Flatrate-Wohnen geht es um befristete Verträge. Nach deren Ende kann der Vermieter derzeit noch den Preis neu ansetzen und das fast unabhängig vom geltenden Mietspiegel in der Region.
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