Seit dem 26. Januar 2015 gilt ein verschärftes Sexualstrafrecht, das auch den Umgang mit Videos und Bildern im Netz beeinflusst. Bereits im November stimmte der Bundestag der Verschärfung zu. Nicht nur Bilder, die die Nacktheit von Personen unter 18 Jahren zum Gegenstand haben und gegen Bezahlung angeboten werden, stehen nun unter Strafe, sondern auch Aufnahmen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich beeinträchtigen können. Was heißt das nun für Partybilder, Familienschnappschüsse vom Strandurlaub und andere Bilder, die mal eben mit dem Smartphone gemacht und ins Netz hochgeladen werden?
Nacktbilder von Jugendlichen und Kindern stehen endlich unter Strafe
Der Kinderpornografie kann das verschärfte Gesetz tatsächlich einen Riegel vorschieben, allerdings nur, wenn bewiesen werden kann, dass die Darstellungen gegen Bezahlung gezeigt oder verschickt werden. Anders als vorher, sind nun nicht nur Bilder und Videos mit pornografischem Inhalt strafbar, sondern bereits die reine Nacktheit von Minderjährigen, wenn sie kommerziellen Zwecken dient. Auch die spontanen Partybilder, die schon so manche Karriere ins Wanken brachten, dürfen nicht mehr einfach so öffentlich ins Netz gestellt werden, denn sie verletzen den höchstpersönlichen Lebensbereich oder zeigen die Hilflosigkeit einer anderen Person. Bereits das Anfertigen solcher Bilder ist strafbar und nicht wie bisher nur das Verteilen. Bilder, die das Ansehen einer Person beschädigen könnten, dürfen ebenfalls nicht einer dritten Person zugänglich gemacht werden, allerdings ist man sich noch nicht wirklich einig, wann ein Foto unter diesen Strafbestand fällt.
Ausnahmen gibt es auch
Handlungen, deren Wahrnehmung überwiegend berechtigter Interessen dienen, also der Wissenschaft, der Forschung oder der Kunst, aber auch der Berichterstattung oder der Geschichte, sind von der Regelung ausgenommen. Potenzielle Taten werden ohnehin erst verfolgt, wenn ein Antrag dazu erstellt wurde oder aber ein öffentliches Interesse besteht. Sozial übliches Verhalten soll straffrei bleiben und das Hauptaugenmerk liegt auf einem verbesserten Schutz vor Cybermobbing. Mehr dazu auf heise.de.
Foto: Rohit Rath cc