Google hat mit seinem Dienst Google Books eine Niederlage erlitten. Die US-Firma wollte amerikanischen Verlegern und Autoren 125 Millionen Dollar zahlen und im Gegenzug deren Bücher digitalisieren. Doch nun lehnten amerikanischen Richter das Vorhaben des kostenlosen Dienstes ab. Sie machten zur Auflage, dass eine Genehmigung der Rechteinhaber vorhanden sein muss, dies nicht mit einer Pauschalzahlung umgangen werden darf.
Die Richter waren allerdings der Meinung, dass die Schaffung einer universellen digitalen Bibliothek zwar vielen Menschen einen Vorteil bringen würde, der vorhandene Vergleich allerdings zu weit gehen würde. Der Zugewinn Googles an den Rechten der Gedankengüter der Autoren ginge jedoch ohne deren Zustimmung viel zu weit. Sollten die Autoren und Verleger der Nutzung einzelner Bücher zustimmen, wäre das allerdings in Ordnung.
„Das ist ein wichtiger Tag für das Urheberrechts“, erklärte Prof. Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Auch die VG Wort – die Verwertungsgesellschaft von Autoren – begrüßt die Entscheidung. In einer Pressemitteilung betont die VG Wort, dass die Entscheidung des Richters unter anderem darauf beruht habe, dass die einschlägigen Urheberrechtsfragen nicht im Rahmen eines Vergleichs, sondern durch den Gesetzgeber entschieden werden sollte. Zudem fand der Richter es problematisch, dass der Vergleich auch ausländische Werke erfasste.