Ab Anfang September dürfen personenbezogene Daten für Adresshandel und Werbung nur noch mit der Einwilligung der Betroffenen genutzt und verarbeitet werden. Darauf machte jetzt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar aufmerksam. Die Übergangsfrist für personenbezogene Informationen, die seit September 2009 besteht, endet damit.

Der Bundestag hatte vor drei Jahren eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verabschiedet. Dem Vorschlag der Bundesregierung, das „Listenprivileg“ abzuschaffen, wollte der Gesetzgeber dabei aber nicht zustimmen. So ist es Unternehmen und anderen nicht öffentlichen Stellen auch weiterhin erlaubt, Daten wie zum Beispiel Name, Beruf, Geburtsjahr oder die Adresse ohne Zustimmung des Betroffenen weiterzuleiten. Das gilt für Spendenwerbung, berufsbezogene Ansprachen an die Geschäftsanschrift und Werbung für eigene Angebote, sofern die Informationen vom Kunden selbst oder aus öffentlichen Verzeichnissen stammen.

Ohne Einwilligung ist auch das Direktmarketing für fremde Angebote erlaubt, allerdings muss für den Betroffenen erkennbar sein, wo die Daten gespeichert werden und zu welcher Stelle die Werbung gehört. Firmen, die die Herkunft der Daten protokollieren und Auskunft darüber geben können, dürfen Daten aus dem Adresshandel auch dazu nutzen, um potenzielle Kunden zu kontaktieren. Aus solch einer Kontaktaufnahme muss ersichtlich sein, welche Stelle die Daten zuerst erhoben hat. Betroffene haben auch die Möglichkeit, der Nutzung und Übermittlung ihrer persönlichen Daten zu widersprechen. Dieser Anspruch muss auf dem Werbeschreiben vermerkt sein. Adressbestände, die vor dem Jahr 2009 erhoben wurden oder ohne eine Nachweismöglichkeit erworben wurden, dürfen nur noch verwendet werden, wenn zuvor eine Einwilligung eingeholt wurde.

Bei Verstößen gegen das BDSG drohen schärfere Sanktionen. Ab September können Vorkommnisse wie diese mit Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Außerdem können die Behörden weitere Datenverarbeitungen stoppen, sollte das beanstandete Unternehmen die Probleme nicht binnen einer angemessenen Zeit beheben.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar informiert über Details der neuen Regelungen in der Broschüre „Adresshandel und unerwünschte Werbung“. Um die Nutzung von Meldedaten durch Marketingexperten wird allerdings weiterhin heftig gestritten.

 

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